Ein sexueller Übergriff findet dann statt, wenn eine Person entgegen den erkennbaren Willen eine andere Person unsittlich berührt oder sie vergewaltigt.
Sofern die Betroffene nicht in der Lage ist, sich in dieser Situation mündlich oder körperlich dem Täter entgegenzusetzen, so gilt es trotzdem als Straftat, da das Opfer keine Einwilligung gegeben hat.
Auch ein leises oder stummes Nein ist ein NEIN!
Vor Gericht muss aber trotzdem die Schuld eines Täters erwiesen werden. Daher ist es wichtig, Spuren am Körper oder am Tatort zu sichern, um eine ausreichende Beweislast zu haben, die es dem Gericht erleichtert, den Täter zu verurteilen.
Im Zuge der Reformierung des Sexualstrafrechts in 2017 wurde das bestehende Recht verschärft.
Damit geht einher, dass es jetzt als Vergewaltigung gilt, wenn das Opfer sich verbal oder körperlich dem Täter entgegensetzt, aber auch wenn durch Weinen oder anderes Verhalten sichtbar wird, dass die Betroffene das nicht will.
Im Oktober 2018 haben die Frauenbüros der Stadt Baunatal, des Landkreises Kassel und der Stadt Kassel die Broschüre "Nein heißt Nein - Das neue Sexualstrafrecht" herausgebracht.
Die Broschüre ist hier im PDF-Format hinterlegt.